für alle Ratsuchenden, die im Lande Bremen wohnen und mit ihrem Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigen und die keinen anderweitigen Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung haben.
Jeden 1. Mittwoch im Monat, 14 - 16 Uhr (Anmeldung bis spätestens 15 Uhr)
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08 bis 18.00 Uhr
Freitag: 08 bis 12.30 Uhr
Die öffentliche Rechtsberatung erfolgt nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung (Telefonnummer: 0471 / 922 35-40).
- Wichtiger Hinweis -
In Bremen gibt es im Gegensatz zu anderen Bundesländern keinen Berechtigungsschein für die Beratungshilfe:
§ 14 BerHG (Beratungshilfegesetz)
[Sonderregelung für Bremen, Hamburg und Berlin]
(1) In den Ländern Bremen und Hamburg tritt die eingeführte öffentliche Rechtsberatung an die Stelle der Beratungshilfe nach diesem Gesetz, wenn und soweit das Landesrecht nichts anderes bestimmt.
(2) [...]
Eine Regelung durch Landesrecht ist nicht gegeben.