für alle Ratsuchenden, die im Lande Bremen wohnen und mit ihrem Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigen und die keinen anderweitigen Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung haben.
Mittwochs 14 - 16 Uhr (Anmeldung bis spätestens 15 Uhr)
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08 bis 18.00 Uhr
Freitag: 08 bis 12.30 Uhr
Die öffentliche Rechtsberatung erfolgt nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung (Telefonnummer: 0471 / 922 35-40).
- Wichtiger Hinweis -
In Bremen gibt es im Gegensatz zu anderen Bundesländern keinen Berechtigungsschein für die Beratungshilfe:
§ 14 BerHG (Beratungshilfegesetz)
[Sonderregelung für Bremen, Hamburg und Berlin]
(1) In den Ländern Bremen und Hamburg tritt die eingeführte öffentliche Rechtsberatung an die Stelle der Beratungshilfe nach diesem Gesetz, wenn und soweit das Landesrecht nichts anderes bestimmt.
(2) [...]
Eine Regelung durch Landesrecht ist nicht gegeben.