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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0 BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.amtsgericht-bremerhaven.bremen.de veröffentlichten Webauftritt des Amtsgerichts Bremerhaven.

Wie barrierefrei ist das Angebot

Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden alle Anforderungen der BITV 2.0 BITV 2.0 erfüllt.

Die Grundfunktionen (Grundaufbau, Navigation, Seitenstruktur, Mobilansicht, zusätzliche Module und Funktionen) wurden während der Erstellung auf Barrierefreiheit in Form des WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines evaluiert.

Eine Evaluierung des Baukastens erfolgte im September 2022 durch ein zertifiziertes Prüfinstitut und anschließend nur bei funktionalen Neuerungen der Module.

Es ist unser Ziel, diesen Internetauftritt möglichst allgemein verfügbar zu machen, unabhängig von den technischen Möglichkeiten und Einschränkungen. Aus diesem Grund verbessern wir ständig die Benutzungsfreundlichkeit des Internetauftritts.

Aufgrund der regelmäßigen Überprüfung des KOGIS-Baukastens sind die meisten Anforderungen der Normen oder technischen Spezifikationen mit wenigen Ausnahmen erfüllt. Die Beseitigung von neu identifizierten Barrieren wird unverzüglich veranlasst oder durch Alternativen ergänzt.

Die redaktionellen Inhalte wurden im Rahmen einer Selbstbewertung überprüft.

Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?

Die zur Verfügung gestellten PDF-Dateien sind in der Regel zugänglich. Sollten Sie ein unzulängliches PDF aufrufen, so melden Sie uns bitt die URL, damit wir es anpassen können.

Die zur Verfügung gestellten Bilder haben in der Regel Alternativtexte. Sollten Sie ein Bild aufrufen, was keinen Alternativtext hat, so melden Sie uns bitte die URL, damit wir es anpassen können.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 26. Februar 2020 erstellt und im Januar 2025 aktualisiert.

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo genau und welche Barriere Ihnen aufgefallen ist: office@amtsgericht-bremerhaven.bremen.de.

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik Bremen wenden.

Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.