Der Bezirk des Amtsgerichts Bremerhaven erstreckt sich über das Gebiet der Stadt Bremerhaven. In diesem Gerichtsbezirk leben etwa 110.000 Menschen.
Das Amtsgericht Bremerhaven gehört zum Bezirk des Landgerichts Bremen, dieses gehört zum Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen.
Das Bundesland Bremen als Zweistädtestaat verfügt lediglich über ein Land- und ein Oberlandesgericht.
Bei dem Amtsgericht Bremerhaven sind zur Zeit etwa 100 Personen beschäftigt. Davon 16 Richter und 14 Rechtspfleger.
Das Amtsgericht Bremerhaven setzt sich zusammen aus folgenden Abteilungen:
Das Amtsgericht ist als Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit allgemein zuständig für bestimmte Zivilrechtsstreitigkeiten, Strafsachen und Familiensachen sowie für die sog. "Freiwillige Gerichtsbarkeit".
Das Landgericht ist grundsätzlich zuständig für Streitigkeiten mit einem Streitwert von über 5.000,-- EUR (mit Ausnahme von Wohnraum-/Mietstreitigkeiten) und in Strafsachen ganz allgemein für schwere Verbrechen und besondere Straftaten. Das Landgericht ist außerdem Berufungsinstanz für Entscheidungen des Amtsgerichts.
Neben dem Amtsgericht (der ordentlichen Gerichtsbarkeit) gibt es noch die sogenannten Fachgerichte (außerordentliche Gerichtsbarkeit) die für besondere Verfahren zuständig sind:
Arbeitsgericht
Behandelt Streitfragen arbeitsrechtlicher Natur, d.h. Individual- und Kollektivarbeitsrecht und Tarifrecht.
Verwaltungsgericht
Behandelt Streitigkeiten zwischen dem Staat und dem durch staatliche Maßnahmen (Verwaltungsakte) betroffenen Bürger.
Sozialgericht
Behandelt öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Versicherungen, der Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Schwerbehindertenrecht und der sozialen Entschädigung.
Finanzgericht
Behandelt öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über Bescheide der Finanz- und Zollämter, die so genannten Abgabeangelegenheiten.