Das Amtsgericht Bremerhaven hat zwei wichtige Schritte für den Zeugen- und Opferschutz getan. Durch das Zeugenschutzgesetz vom 01.12.1998 hat der Gesetzgeber dem Fürsorge- anspruch von Zeugen und von Opfern von Straftaten eine neue Bedeutung im Strafverfahren verliehen. Hier heißt es unter anderem: Sensible Zeugen, sowie kindliche und erwachsene Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und insbesondere ältere Opfer von anderen Gewalttaten erfordern einen sensiblen Umgang.
Diesem Anspruch ist das Amtsgericht Bremerhaven durch die Einrichtung eines neuen Zeugenbetreuungszimmers, sowie der Schaffung von Räumlichkeiten nebst technischer Ausrüstung für die Videovernehmung von Zeugen im Strafverfahren nachgekommen.
Die freundlich gestalteten Räume ermöglichen eine möglichst entspannte Atmosphäre, die den Zeugen und Opfern ein wenig Zerstreuung bieten und ihnen einen Teil ihrer Ängste und Sorgen vor dem oft schwierigen Prozesstag zu nehmen versuchen.
Die Möglichkeit der Videovernehmung bietet insbesondere den Opfern von Straftaten aus dem hochsensiblen Bereich der sexuellen Selbstbestimmung eine zeugenschaftliche Vernehmung ohne direkte Konfrontation mit dem Angeklagten. Hierbei ist natürlich das besondere Spannungsverhältnis zwischen Opferschutz und Unschuldsvermutung zu berücksichtigen, da jedoch eine angemessene und rücksichtsvolle Behandlung von Zeugen deren Aussagebereitschaft und Aussagefähigkeit erhöht, trägt die Einrichtung von Zeugenbetreuungszimmern und Videovernehmung im Ergebnis auch wesentlich zur Wahrheitsfindung bei.