Sprechzeiten / Anlaufstelle für das Publikum
Das Grundbuchamt Bremerhaven ist für die Führung der zur Zeit etwa 30.000 Grundbücher über die Grundstücke, Wohnungs- und Teileigentume sowie Erbbaurechte zuständig.
Wir benötigen dann von Ihnen die dazugehörige Grundbuchblattbezeichnung.
Sie finden diese Grundbuchblattbezeichnung z. B. im Kaufvertrag, in der Grundschuldbestellungsurkunde bzw. der Löschungsbewilligung sowie in einer Eintragungsmitteilung vom Grundbuchamt.
Die Grundbuchblattbezeichnung setzt sich zusammen aus dem Grundbuchbezirk und einer Blattnummer.
Zum Beispiel Geestemünde Blatt 9876
Wie und wo bekommen Sie einen Grundbuchausdruck?
- Auf persönlichen Antrag im Zimmer 18 oder 20. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis und - falls erforderlich - weitere Nachweise Ihrer Berechtigung (zum Beispiel eine Vollmacht des Eigentümers) mit.
- Auf schriftlichen (auch per Fax unter der Nr. 0471 596 13696) Antrag per Post.
Leider können Ihnen die Grundbuchausdrucke nicht per E-Mail bzw. Fax übersandt werden.
Es wird um Angabe der korrekten Grundbuchblattbezeichnung gebeten.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
- Ein einfacher Ausdruck: 10,-- Euro
- Ein amtlicher (beglaubigter) Ausdruck: 20,-- Euro
Montag-Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr
Nordstraße 10
27580 Bremerhaven
Grundbuchbezirk | Telefonnummer | Zimmer |
---|---|---|
Schiffdorferdamm, Geestendorf (Endziffern 8,9,0,1,2,3), Geestemünde (Endziffern 1,2,3,4,5,6) | 0471 596 13677 | A 18 |
Lehe-Süd, Bremerhaven, Geestemünde (Endziffern 7,8,9,0), Geestendorf (Endziffer 6) | 0471 596 13776 | A 18 |
Lehe-West, Lehe-Nord, Überseehafen, Geestendorf (Endziffer 7) | 0471 596 13765 | N 20 |
Wulsdorf, Geestendorf (Endziffern 4, 5), Weddewarden | 0471 596 13666 | N 20 |
Grundbuchkosten | 0471 596 13600 (nur dienstags bis donnerstags) | N 21 |
Während der Sprechzeiten können Anträge zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Grundbuchamts gestellt werden:
- Namensberichtigungen
- Antrag auf Eintragung der Erbfolge
- Löschung von Rechten in Abteilung II
- Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek
- Antrag auf Eintragung einer Arresthypothek
- Antrag auf Eintragung auf Grund einer Einstweiligen Verfügung
Für alle weiteren Anträge ist nach der Grundbuchordnung die öffentliche oder öffentlich beglaubigte Form erforderlich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fällen an einen Notar.
Einsicht in das Grundbuch oder die Grundakten kann jeder nehmen, der ein berechtigtes Interesse (§ 12 und § 12 c GBO) darlegt. Weitere Hinweise dazu finden Sie in dem Dokument "Fragen und Antworten" unten.
Die Grundbuch- und Grundakteneinsicht ist während der Sprechzeiten in Zimmer 20 zentral für alle Bezirke des Grundbuchamtes Bremerhaven möglich.
Die elektronische Grundbucheinsicht ist ohne vorherige Ankündigung möglich.
Zur weiteren Information möchten wir nachfolgend die Antworten (soweit in der hier gebotenen Kürze möglich) auf häufig gestellte Fragen geben:
[Häufig gestellte Fragen und Antworten in Grundbuchsachen (pdf, 97.8 KB); ]
Formulare
Eine Zusammenstellung der häufig benötigten Vordrucke finden Sie unter:
Formulare