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Grundbuchamt

Sprechzeiten / Anlaufstelle für das Publikum

Fragen und Antworten

Das Grundbuchamt Bremerhaven ist für die Führung der zur Zeit etwa 30.000 Grundbücher über die Grundstücke, Wohnungs- und Teileigentume sowie Erbbaurechte zuständig.

Sie brauchen einen Grundbuchauszug bzw. eine Auskunft zu einem Grundbuch

Wir benötigen dann von Ihnen die dazugehörige Grundbuchblattbezeichnung.
Sie finden diese Grundbuchblattbezeichnung z. B. im Kaufvertrag, in der Grundschuldbestellungsurkunde bzw. der Löschungsbewilligung sowie in einer Eintragungsmitteilung vom Grundbuchamt.
Die Grundbuchblattbezeichnung setzt sich zusammen aus dem Grundbuchbezirk und einer Blattnummer.
Zum Beispiel Geestemünde Blatt 9876

Wie und wo bekommen Sie einen Grundbuchausdruck?

- Auf persönlichen Antrag im Zimmer 18 oder 20. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis und - falls erforderlich - weitere Nachweise Ihrer Berechtigung (zum Beispiel eine Vollmacht des Eigentümers) mit.

- Auf schriftlichen (auch per Fax unter der Nr. 0471 596 13696) Antrag per Post.
Leider können Ihnen die Grundbuchausdrucke nicht per E-Mail bzw. Fax übersandt werden.

Es wird um Angabe der korrekten Grundbuchblattbezeichnung gebeten.

Was kostet ein Grundbuchauszug?
- Ein einfacher Ausdruck: 10,-- Euro
- Ein amtlicher (beglaubigter) Ausdruck: 20,-- Euro

Sprechzeiten / Anlaufstelle für das Publikum

Montag-Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr

Nordstraße 10
27580 Bremerhaven

GrundbuchbezirkTelefonnummerZimmer
Schiffdorferdamm, Geestendorf (Endziffern 8,9,0,1,2,3), Geestemünde (Endziffern 1,2,3,4,5,6) 0471 596 13677A 18
Lehe-Süd, Bremerhaven, Geestemünde (Endziffern 7,8,9,0), Geestendorf (Endziffer 6) 0471 596 13776A 18
Lehe-West, Lehe-Nord, Überseehafen, Geestendorf (Endziffer 7) 0471 596 13765N 20
Wulsdorf, Geestendorf (Endziffern 4, 5), Weddewarden 0471 596 13666N 20
Grundbuchkosten 0471 596 13600 (nur dienstags bis donnerstags)N 21

Anträge

Während der Sprechzeiten können Anträge zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Grundbuchamts gestellt werden:

- Namensberichtigungen
- Antrag auf Eintragung der Erbfolge
- Löschung von Rechten in Abteilung II
- Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek
- Antrag auf Eintragung einer Arresthypothek
- Antrag auf Eintragung auf Grund einer Einstweiligen Verfügung

Für alle weiteren Anträge ist nach der Grundbuchordnung die öffentliche oder öffentlich beglaubigte Form erforderlich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fällen an einen Notar.

Grundbuch- und Grundakteneinsicht

Einsicht in das Grundbuch oder die Grundakten kann jeder nehmen, der ein berechtigtes Interesse (§ 12 und § 12 c GBO) darlegt. Weitere Hinweise dazu finden Sie in dem Dokument "Fragen und Antworten" unten.

Die Grundbuch- und Grundakteneinsicht ist während der Sprechzeiten in Zimmer 20 zentral für alle Bezirke des Grundbuchamtes Bremerhaven möglich.

Die elektronische Grundbucheinsicht ist ohne vorherige Ankündigung möglich.

Fragen und Antworten

Zur weiteren Information möchten wir nachfolgend die Antworten (soweit in der hier gebotenen Kürze möglich) auf häufig gestellte Fragen geben:

[Häufig gestellte Fragen und Antworten in Grundbuchsachen (pdf, 97.8 KB); ]

Formulare

Eine Zusammenstellung der häufig benötigten Vordrucke finden Sie unter:
Formulare

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